Der Zutritt zum Hallenbad ist bekanntlicherweise nur nach den 3g gestattet. Da hat es jetzt am 10. November eine Änderung bezüglich der Gültigkeitsdauer der Tests gegeben.
Die Test sind nach der geänderten CoroaSchVo vom 10. November keine 48 Stunden mehr gültig! Die Tests dürfen nicht älter als 24 Stunden sein!!