Ab dem 4. März 2022 treten die erleichterungen bei den Coronregeln für das Hallenbad in Kraft. Dann ist auch für Ungeimpfte unter Beachtung der 3g Regelung (geimpft, genesen oder getestet) das Schwimmen im Hallenbad wieder möglich. Der PCR-Test darf nicht älter als 48, der Antigen-Test nicht älter als 24 Stunden. sein